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PUBLIZITÄT

Jeder/Jede ProjektträgerIn der/die LEADER-Förderungen erhält ist verpflichtet die Informations- und Publizitätsmaßnahmen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzuhalten. Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen zielen u. a. darauf ab, im Sinne der Transparenz über die Rolle und Beteiligung der Europäischen Union und der beteiligten Bundes- und Landesstellen zu informieren. Die Anwendung der Publizitätsvorschriften findet unter anderem statt auf:
  • Print-Werbemittel
  • Bescheinigungen
  • Informationen
  • Audiovisuellen Medien
  • Homepages
  • Hinweisschildern
  • Erläuterungstafeln

Publizitätsbestimmungen Le 14-20