Projektkarten und Auswahlverfahren

Das LAG-Auswahlgremium entscheidet in einem transparenten Prozess über neu eingebrachte Projektideen durch einfache Mehrheitsbeschlüsse. Es gibt drei Projekttypen: LEADER-Projekte, Kleinprojekte, LEADER-Kooperationsprojekte (national und transnational).

LEADER-Projekte

Für alle LEADER-Projekte gibt es ein einheitliches Bewertungsverfahren mit formellen und inhaltli-chen Kriterien. Die formellen Kriterien beziehen sich laut Programm LE 2020 auf das Ausmaß des Beitrages zur Zielerreichung der LES, zur Umsetzung des Aktionsplanes, die Einhaltung des Verga-berechtes (soweit dies anzuwenden ist), den Nachweis der fachlichen Qualität und die Wirtschaft-lichkeit des Projektes. Die inhaltlich, qualitativen Kriterien beziehen sich auf die ökologische, sozia-le und ökonomische Nachhaltigkeit, die Verbindung mehrerer Sektoren, den Innovationsgrad der Projekte und ihre Gleichstellungsorientierung sowie die Kooperationen und die Beiträge der Pro-jekte zum Klimaschutz. Die von der LAG ausgewählten Projekte werden von der LVL auf formelle Kriterien geprüft. Leitprojekte müssen dasselbe Auswahlverfahren durchlaufen wie alle anderen Projekte. Es gibt die Möglichkeit für Projektträger, Einwendungen bei der LAG gegen Auswahlent-scheidung zu erheben.
Der Prozess der Projektauswahl und die Auswahlkriterien werden nach Genehmigung der LES auf der Homepage der LEADER Region publiziert. Hier werden auch – unter Berücksichtigung des Da-tenschutzes – die genehmigten Projekte veröffentlicht. Nach der erfolgten Bekanntmachung ist die Einreichung von Projekten jederzeit möglich. Das LAG Auswahlgremium tritt viermal im Jahr zusammen. Grundlage für die Projektauswahl sind die beim LAG Management eingereichten Pro-jektanträge. Darin sind zumindest folgende Projektplanungsdaten darzustellen:

  • Zugehörigkeit zu einem Aktionsfeld
  • Zugehörigkeit zu mindestens einem Resultat (Output) im Aktionsfeld: Dieser Output des Akti-onsfeldes wird zum Wirkungsziel (Outcome) des Projektes
  • Eventuell, wenn sinnvoll, eigener Projekt-Outcome
  • 1 - X Outputs (Resultate): Diese können sich z.B. an Zielen der Projektbeschreibung orientieren
  • Indikatoren mit Basis- und Sollwerten für Outcomes und Outputs, welche sich an den korres-pondierenden LES-Indikatoren orientieren

Mögliche Projektträger von LEADER-Projekten sind: Verein "LEADER-Region NÖ Süd", NGO's, be-stehende dem Gemeinwohl dienende Organisationen, Gemeinden. Private, Landwirte, Gewerbe-treibende unter Einhaltung des Gewerberechtes und der de-minimis-Bestimmungen.

Kleinprojekte

Kleinprojekte sind nicht wettbewerbsrelevant und in erster Linie vorgesehen für neue, innovative Initiativen im Bereich von Jugend, Inklusion, Lebenslanges Lernen oder Daseinsvorsorge. Sie sollen motivieren, mobilisieren und oder weiterführende Initiativen auslösen. Bei Kleinprojekten (Min-destkosten 1.000 Euro, maximale Kosten: 5.700 Euro) wird die Abrechnung von Pauschalbeträgen anerkannt. Dies dient der administrativen Erleichterung der Abwicklung. Mögliche Projektträger für Kleinprojekte sind gemeinnützige Organisationen/NGOs, oder eine Gruppe nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigen Ansinnen, Jugendorganisationen oder Schulen. Im Falle einer nicht organisierten Gruppe übernimmt ein Mitglied der Gruppe die Rolle des/der VertreterIn und ist im Namen der Gruppe verantwortlich.
Maximal 5% des Gesamtbudgets der LEADER-Region können für Kleinprojekte verwendet werden. Zur Auslösung der Zahlung muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation über die Durchführung des Projekts vorliegen, es ist jedoch keine Überprüfung nach Belegen oder Kosten-nachweisen vorgesehen. Dem gleichen Förderwerber kann maximal drei Mal die Pauschalabrech-nung bei Kleinprojekten bewilligt werden. Berichtslegung und Monitoring erfolgt über das LAG-Management.

Nationale und transnationale Kooperationsprojekte

Nationale LEADER-Kooperationsprojekte werden durch die LAG ausgewählt. Es gelten dieselben Auswahlkriterien und derselbe Auswahlprozess wie für alle LEADER-Projekte. Für transnationale Kooperationsprojekte legt die Zahlstelle im Auftrag der Verwaltungsbehörde die Auswahlkriterien zentral fest und führt an Hand dieser die Auswahl durch. Eine laufende Antragstellung ist möglich. Möglicher Projektträger ist der Verein "LEADER-Region NÖ Süd".

Projektauswahlverfahren

Das Auswahlverfahren gliedert sich in die nachfolgend beschriebenen Stufen. Bei Projekten in de-nen die LAG ProjekträgerIn ist muss eine fachliche Überkontrolle durch die LVL gewährleistet sein, in diesem Fall übernimmt die LVL auch die inhaltliche Prüfung des Projektantrags. Bei Kleinprojek-ten kommt ein vereinfachtes Auswahlverfahren zur Anwendung

Abbildung: Projektauswahlverfahren